Lieferkettengesetz(LkSG) und Logistik

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Am 01.Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft. Betroffene Unternehmen, zunächst nur solche mit mehr als 3000 Arbeitnehmern, aber ab 01.01.2024 schon 1000 Arbeitnehmern, erwachsen neue Verpflichtungen: Sie müssen alle Zulieferer auf die Einhaltung von menschrechtlichen und umweltbezogenen Standards überprüfen und darüber Bericht erstellen. Diese Pflichten betreffen vor allem den Einkauf/Procurment und damit auch die Logistik, die in weltweiten Logistikketten agiert. Mit der bussbewährten Berichtspflicht sind Großunternehmen verpflichtet, ihre weltweiten (kleineren) Partner in den Logistikketten zu überprüfen. Wie weit diese „Pflicht zum Hingucken“ im Einzelnen gehen kann und wie weit die überprüften Unternehmen wiederum einen eigenen „Geheimschutz“ dagegen haben, wird die Zukunft/Rechtsprechung zeigen. Die ADSp 2017 in Ziff. 32 und die Logistik – AGB(2019) in Ziff. 20 verpflichten bereits heute ihre AGB- Anwender zur Einhaltung von Menschenrechts – und Umweltstandards.