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Lieferkettenversicherung neu gedacht
In der Beratung bei Projektverträgen oder bei Lieferkettenvereinbarungen mit einer Anzahl von Beteiligten können bei Problem- oder Schadensfällen Situationen auftreten, dass jeder Beteiligte versucht, sich zu verteidigen und gleichzeitig die anderen Beteiligten haftbar zu halten. Diese Vorgehensweise kostet alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven und widerspricht dem Grundgedanken der Supply Chain in der alle Beteiligte an einem gemeinsamen…
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EUGH v. 29.09.2022 (C 633/20) und BGH v. 15.12.2022 (IZR8/19) ursächlich für Aufsichtsmitteilung der BaFin und IHK, wonach Spediteure Versicherungs-vermittler i.S. v. § 34d GewO sind, bei Gruppenversicherungsschutz für ihre Kunden nach HGB §§ 451g, 454 Abs. 2, 472, ADSp Ziff. 22!
Immer dann wenn der Spediteur oder Umzugunternehmer hierfür eine Vrgütung erhält so gilt für diese Leistungen die Erlaubnispflciht nach § 34d GewO. Lösungen bieten die Entscheidungen im eingegrentzeten Masse und anbhänig von den Umständen jedes unternehmerischen Einzelfalls. Beratung ist auf jeden Fall notwendig, um Bussgeld wie auch Untersagungsverfügung nach § 34d GewO. Hierzu in Auszügen…
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Bemerkenswertes Urteil des OLG Hamburg v. 11.08.2022, 6 U 44/21
Ein Spediteur als Verfrachter kann auch bei einem Seefrachttransport verpflichtet sein, bereits vor Fälligkeit der Hauptleistung, wenn die Termine im Rahmen einer „Just in time Logistikverein-barung“ im Automobilsektor sicher nicht mehr erreichbar sind, die Zusatzkosten für einen Lufttransport zu übernehmen bzw. auszugleichen, wenn dadurch ein konkret nachzuweisender höherer Schaden wegen Verspätung vermindert wird( Produktionsausfall bzw.…
